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AGB

§ 1 Geltung:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MB in der jeweils gültigen und aktuellen Fassung gelten, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich durch die Vertragsparteien abgeändert werden, für alle – auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen; auch dann, wenn nicht erneut auf sie Bezug genommen wird.

 

§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung:

  1. Die Angebote von MB sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichen freibleibend.
  2. Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von MB zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung von MB.

 

§ 3 Preise:

  1. Der Preis und die Zahlungskondition richten sich grundsätzlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Preise werden in € gestellt und gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
  3. Irrtümer bei Preisen, Abbildungen und Texten behält sich MB ausdrücklich vor.
  4. Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen genannten Preise sind vorläufig und können von MB verändert bzw. erhöht werden, wenn sich die Einkaufspreise von MB bis zur Lieferung an den Kunden geändert haben.
  5. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

§ 4 Liefertermine:

  1. Die von MB in der schriftlichen Auftragsbestätigung zugesagten Liefertermine und -fristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Ihre Überschreitung berechtigt erst nach Mahnung und angemessener Nachfristsetzung durch den Kunden, sowie Ablehnungsandrohung zum Rücktritt.
  2. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatzansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund beruhend, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall der grob fahrlässigen Vertragsverletzung von MB oder dessen Erfüllungsgehilfen, werden eventuelle Ersatzansprüche auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Teillieferungen sind zulässig.
  4. Ereignisse höherer Gewalt bei MB oder dessen Zulieferern verlängern die Lieferzeit um die Dauer ihres Vorliegens mit einer angemessenen Anlaufzeit. Dauern diese länger als 3 Monate, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten auch behördliche Eingriffe, Energieversorgungs- und Rohstoffschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, unvorhergesehene Fertigungsschwierigkeiten und alle sonstigen Vorkommnisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren und unmöglich machen.
  5. Die Lieferfrist – Termine sind eingehalten, wenn die Ware am letzten Tag der Frist bzw. am Liefertermin zum Transport aufgegeben wird.

 

§ 5 Zahlung und Verzug:

  1. Die Fälligkeit des Kaufpreises tritt mit Rechnungszustellung ein. MB liefert nur bei Vorauskassa.
  2. Ab Fälligkeit ist MB berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, sowie Mahnspesen von je € 7,20 je Mahnung zu verrechnen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Verzugszinsen bleiben vorbehalten.
  3. Die Aufrechnung mit bestrittenen Geldforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge, sowie die Vornahme sonstiger Abzüge durch den Kunden sind unzulässig.
  4. Bei nicht vereinbarungsgemäßer Einhaltung des Rechnungszieles kann mit der Eintreibung ein Inkasso-Büro beauftragt werden. Sämtliche daraus entstehenden Kosten, Zinsen und dergleichen, gehen zu Lasten des säumigen Kunden.
  5. Eingehende Zahlungen werden stets auf die jeweils älteste fällige Forderung zuzüglich der aufgelaufenen Nebengebühren (Zinsen, Mahnspesen und Kosten) angerechnet.

 

§ 6 Gefahrenübergang:

Die Gefahr für die Produkte von MB geht mit deren Übergabe an die Spedition oder den Transporteur auf den Kunden über. Die gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Versendung und bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur.

 

§ 7 Rückgabe nach dem Fernabsatzgesetz:

Der Kunde ist zur Rückgabe von unbenutzter Ware ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen ab Erhalt der Ware berechtigt. Die Rücksendung von Waren an MB muss frei erfolgen – unfreie Sendungen werden grundsätzlich von MB nicht angenommen.

Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur, wenn die Ware einwandfrei und original verpackt, damit sie ohne Aufbereitung wieder dem Verkauf zugeführt werden kann,  rückübersendet wird.

In Betrieb genommene Elektroniken, Komponenten, Bauteile etc. dürfen nicht an MB rückübersendet werden.

 

§ 8 Storno und Annahmeverzug:

Bei Stornierung des Auftrages durch den Kunden werden folgende Stornogebühren verrechnet:

–        Erklärt der Kunde bis 2 Wochen vor vereinbartem Liefertermin einen Rücktritt vom Vertrag, so ist er verpflichtet eine Stornogebühr (Konventionalstrafe) in Höhe von 25 % des Auftragswertes unter vereinbartem Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes zu entrichten.

–        Ein Storno ab 2 Wochen vor Lieferzeitbeginn ist nicht möglich.

–        Bei Annahmeverzug des Kunden kann MB nach seiner Wahl auf Zuhaltung des Vertrages unter Geltendmachung aller aus dem Vertrag und dem Verzug resultierenden Ansprüche bestehen oder unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz mindestens in der Höhe von 80 % der Rechnungssumme verlangen. Unter anderem gilt z.B. die Verweigerung der Annahme von Lieferungen gegen Nachnahme als Annahmeverzug.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt:

  1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller, auf welchem Rechtsgrund immer beruhende Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber MB bleiben die gelieferten Waren im Eigentum von MB. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle folgenden Lieferungen an den Kunden. 
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt die Ware weiterzuveräußern, wenn er die Zahlung einstellt oder sich mit dieser in Verzug befindet. Alle anderen Verfügungen insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Kunden nicht gestattet.
  3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen seitens Dritter ist der Kunde verpflichtet das Eigentumsrecht von MB geltend zu machen und diese unverzüglich zu verständigen. Die dabei auflaufenden Interventionskosten trägt der Kunden.

 

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge:

  1. Der Kunde ist verpflichtet die Ware u n v e r z ü g l i c h nach Eingang zu untersuchen. Beanstandungen sind bekannt zu geben und werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort telefonisch vorangekündigt und spätestens innerhalb von a c h t Tagen nach Empfang der Ware MB schriftlich gegenüber vorgenommen werden.
  2. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Passform, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design gelten als genehmigt und dürfen nicht beanstandet werden.
  3. Die Rücksendung von Waren an MB muss frei erfolgen – unfreie Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Die Rücksendung der Waren von MB an den Kunden erfolgt innerhalb Österreichs auf Kosten von MB.
  4. Als Beleg für den Beginn der Gewährleistungsfrist dient die Quittung. Eventuelle Reparaturen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
  5. Die Gewährleistungsverpflichtung von MB erlischt, soweit an mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden.
  6. Ausgeschlossen von der Gewährleistung durch MB sind Mängel oder Schäden, die eingetreten sind durch:
    1. betriebsbedingter Abnutzung und normalem Verschleiß
    2. unsachgemäßer Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden   
    3. Betrieb mit falscher Stromart und Spannung, sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen
    4. Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen
    5. Feuchtigkeit
    6. Absturz bzw. unsachgemäßer Einsatz
  7. Ebenso entfallen die Ansprüche aus Gewährleistung, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnlichen Kennzeichen entfernt oder unleserlicht gemacht werden.
  8. Die Vertragsteile vereinbaren den Vorrang der Verbesserung bzw. Ersatzlieferung. Schlägt dreimalig die Beseitigung eines Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Preisminderung verlangen.

 

§ 11 Versand:

MB versendet per GLS, DPD oder per DHL (ehem. Deutsche Post).
GLS und DPD erscheint leider nur zweimal dann geht Paket wieder retour.

 

§ 12 Haftung:

Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung werden soweit ausgeschlossen, als dies die zwingenden gesetzlichen Regelungen gestatten.

Für Personenschäden, Sachschäden und deren Folgen, die aus der Lieferung oder Arbeit von MB entstehen wird die Haftung begrenzt mit der Versicherungssumme. MB haftet lediglich für Schäden, die durch Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit von MB verursacht wurden.

Soweit gesetzlich zugelassen wird die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung, aus welchen Rechtsgründen immer, auf den Rechnungswert des an dem Ereignis unmittelbar betroffenen Produktes begrenzt.

 

Für Schäden, die durch Dritten oder durch vom Produkt unterschiedlichen Gegenständen aufgrund des Betriebes von Flugmodellen, Hubschraubern, Autos oder sonstigen ferngesteuerten Gegenständen entstehen, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen – egal ob die kompletten Modelle oder nur Komponenten davon von MB geliefert werden.

 

Darauf hingewiesen wird, dass die Produkte von MB pyrotechnische Gegenstände enthalten und sich der Kunde mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen muss.

Die von uns angebotenen Produkte sind nicht für Kinder und Jugendliche geeignet.

 

§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand:

  1. Für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Leistungen wird A – 5020 Salzburg-Stadt als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
  2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

 

§ 14 Ausfuhrkontrollbestimmungen:

Die von uns gelieferten Waren unterliegen der Ausfuhrkontrollbestimmungen der Republik Österreich. Der Kunde haftet bei Nichteinhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei einer Wiederveräußerung.

Die von MB gelieferten Produkte und deren technisches Know-how sind nur zur Benutzung und zum Verbleib im Bestimmungsland vorgesehen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer beabsichtigten Ausfuhr alle einschlägigen  und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten. Der Kunde ist für die Einhaltung der genannten Ausfuhrkontrollbestimmungen auch durch seine Abnehmer verantwortlich und stellt MB insoweit von der Haftung frei.
Bei ausländischen Kunden und Rechtsgeschäften mit dem Ausland trägt der Kunde die Verantwortung das die bestellten Produkte
zum Verbleib und zur Verwendung im jeweiligen Lieferland zulässig sind.

 

§ 15 Allgemeines:

  1. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  2. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlichen und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
  3. Die Auftragsabwicklung erfolgt von MB mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der MB im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass MB die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für MB-eigene geschäftliche Zwecke auch innerhalb der MB-Unternehmensgruppe verwendet.